Ständiger Druck (chronische Schleimbeutelerkrankung)

Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck

Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck werden durch die BK-Listen Nr. 2105 unter Versicherungsschutz gestellt. Häufigen Druckbelastungen im Bereich der Knie-, Ellenbogen- und Schultergelenke sind insbesondere Bergleute, Bodenleger und -abzieher, Fliesenleger, Straßenbauer, Steinsetzer, Reinigungspersonal, Glas- und Steinschleifer sowie Lastenträger ausgesetzt. Berufssportler wie Tennisspieler können ebenfalls betroffen sein.

Tip: Bei dieser Erkrankung dürften insbesondere die Übergangsleistungen nach § 3 II BeKV von Interesse sein. Arbeitnehmer gibt vorübergehend oder endgültig die gefährdende Tätigkeit auf. Die Berufsgenossenschaft schuldet den eintretenden Verdienstausfall bis zur Dauer von 5 Jahren nach Tätigkeitsaufgabe.

Die Leistungen nach § 3 II BeKV setzen noch nicht voraus, daß die Erkrankung chronisch ist, sofern diese nur chronisch zu werden droht.


Berufskrankheit Nr. 2105
Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck
Merkblatt zu BK Nr. 22 der Anl. 1 zur 7. BKVO
(Bek. des BMA v. 18.2.1963, BArbBl Fachteil Arbeitsschutz 1963, 21) 
 

I. Vorkommen und Gefahrenquellen

Die Schleimbeutel stellen eine Schutzvorrichtung des Organismus gegen Druck- und Stoßbelastung dar. Fortgesetzte lang anhaltende, die Grenzen des physiologischen überschreitende Belastungen können zu chronischen Erkrankungen der Schleimbeutel führen. Hiervon können auch Schleimbeutel betroffen werden, die nicht in Verbindung mit Gelenken stehen.
Gefährdet sind vorwiegend Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit häufig Druckbelastungen im Bereich der Knie-, Ellbogen- und Schultergelenke ausgesetzt sind. Dies trifft insbesondere für Bergleute, Bodenleger und -abzieher, Fliesenleger, Straßenbauer, Steinsetzer, Reinigungspersonal, Glas- und Steinschleifer sowie Lastenträger zu.
 

II. Krankheitsbild und Diagnose

In den betroffenen Schleimbeuteln kommt es zunächst zu einer Reizung und Entwicklung eines serösen Exsudates, das später fibrinös (flockig-getrübt) umgewandelt werden kann. Da die degenerative Umwandlung mit kapillärer Neubildung einhergeht, sind gelegentlich hämorrhagische Beimengungen im Exsudat möglich. Nach längerer Zeit kann sich ein Schleimbeutelhygrom bilden. Dieses besteht aus einem schwielig-fibrösen ein- oder mehrkammerigen Hohlraum, dessen Innenwand zotten- und warzenähnliche Erhebungen aufweist. Aus diesen können sich im weiteren Verlauf reiskornähnliche Körperchen entwickeln. Kalkeinlagerungen sind möglich. Die Haut über diesen Schleimbeuteln ist oft schwielig verändert. Im Bereich des erkrankten Gebietes sind mitunter Spannungsgefühl und evtl. auch Bewegungsbehinderung vorhanden. Sekundärinfektionen mit nachfolgender Vereiterung des betreffenden Schleimbeutels kommen vor.
Differentialdiagnostisch sind die nicht beruflich verursachten Schleimbeutelerkrankungen abzugrenzen. Dies sind z. B. Verletzungsfolgen, akute und spezifische Entzündungen, chronische, mechanisch bedingte Erkrankungen der Schleimbeutel sowie körpereigene Ursachen, wie Exostosen und Geschwülste.
 


III. Hinweise für die ärztliche Beurteilung

Für die Beurteilung der Erkrankung ist die Arbeitsanamnese wichtig. Nur selten treten durch Komplikationen vorübergehende oder bleibende Folgezustände auf.
 
Merkblatt zur Berufskrankheit Nummer 21051

Quelle: 1 Universität Rostock - Medizinische Fakultät
Institut für Präventivmedizin

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