Abrißbrüche der Wirbelfortsätze

Abrißbrüche der Wirbelfortsätze

Es handelt sich um die Berufskrankheit Nr. 2107.

Gefahrenquellen:

Abrißbrüche der Wirbelfortsätze kommen hauptsächlich bei Schaufelarbeiten mit überhohen und überweiten Würfen vor, sogenannte Schipperkrankheit. Auch während eines Arbeitsschwungs, bei ungewöhnlichen oder selten ausgeführten Körperbewegungen, z. B. beim Aufheben oder Ablegen einer Last, können Abrißbrüche auftreten. Überwiegend werden die Dornfortsätze der unteren Hals- und Brustwirbelsäule geschädigt. Diese sind durch den kreuzenden Kraftverlauf der Rumpf- und Schultergürtelmuskulatur einer besonders hohen Beanspruchung ausgesetzt.

Hinweis: Gewichtheber, Diskus-, Hammerwerfer, Ringer sind im Hochleistungssport gefährdet, die bei berufsmäßiger Ausübung insofern eine Berufskrankheit erleiden können.

Von Interesse sind insbesondere die sogenannten Übergangsleistungen.

Tip: Stellen Sie im gegebenen Fall nicht nur Antrag auf Verletztenrente, sondern zugleich auch Antrag auf die sogenannten Übergangsleistungen für die ersten fünf Jahre ab Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit.


Berufskrankheit Nr. 2107
Abrißbrüche der Wirbelfortsätze
Merkblatt zu BK Nr. 45 der Anl. 1 zur 7. BKVO
(Bek. des BMA v. 24. 2. 1964, BArbBl Fachteil Arbeitsschutz 1964, 34) 
 

I. Vorkommen und Entstehungsweise
Abrißbrüche der Wirbelfortsätze kommen hauptsächlich bei Schaufelarbeiten mit überhohen und überweiten Würfen vor. Auch während eines Arbeitsschwungs, bei ungewöhnlichen oder selten ausgeführten Körperbewegungen, z. B. beim Aufheben oder Ablegen einer Last, können Abrißbrüche auftreten. Der Abriß kann auch bei einer belanglosen Gelegenheit eintreten, nämlich dann, wenn ein Ermüdungsschaden so weit fortgeschritten ist, daß der endgültige Bruch (Ermüdungsbruch) im degenerierten Knochengewebe zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Für die Entstehung der Schädigung, die auch als sogenannte Schipperkrankheit bezeichnet wird, spielen körperliche Überlastung infolge erschwerter Arbeitsbedingungen, ungeschickte Handhabung des Arbeitsgerätes sowie mangelnde Arbeitsübung eine Rolle. Herabgesetzter Allgemeinzustand, statische Störungen im Bereich der Wirbelsäule und konstitutionelle Faktoren können ebenfalls von Bedeutung sein.
Überwiegend werden die Dornfortsätze der unteren Hals- und Brustwirbelsäule geschädigt. Diese sind durch den dort kreuzenden Kraftverlauf der Rumpf- und Schultergürtelmuskulatur einer besonders hohen Beanspruchung ausgesetzt. Muskulöse Athletiker sind ebenso gefährdet wie Pykniker und Astheniker. pathologisch-anatomisch entstehen sog. Ermüdungsbrüche durch Auflösungsvorgänge an den Knochenkristallen und durch Gestaltsveränderungen der Knochenbälkchen mit kleincystischer Umwandlung der Knochenstruktur, die schließlich zu sichtbarer Spaltbildung führen.
 

II. Krankheitsbild und Diagnose

Dem Abriß können Schwächegefühl und zeitweise auftretende ziehende und reißende Schmerzen zwischen den Schulterblättern, die oft als rheumatische Beschwerden angesehen werden, vorausgehen. Auch ohne solche Vorzeichen kann unter plötzlich auftretenden heftigen, meist stechenden Schmerzen überwiegend im Nacken oder zwischen den Schulterblättern der Abriß eines Dornfortsatzes erfolgen. Manchmal ist dies mit hörbarem Knacken verbunden. Danach kommt es zu einer Steifhaltung der Schultern mit Zwangshaltung des Kopfes nach vorn und unten; hierdurch ist u. a. das An- und Ausziehen der Kleidung erschwert. Die Röntgenaufnahme zeigt einen meist senkrecht verlauf enden Aufhellungsspalt; das gelöste Bruchstück ist in der Regel etwas nach unten verzogen. Die Bruchflächen weisen je nach Alter des Ermüdungsbruchs einen mehr oder weniger ausgeprägten Degenerationssaum auf. Vorwiegend betroffen ist der Dornfortsatz des 1. Brust- und des 7. Halswirbels, weniger häufig der des 6. Hals- oder 2. Brustwirbels. Gelegentlich kommen Abrißbrüche gleichzeitig an mehreren Dornfortsätzen, möglicherweise auch an Querfortsätzen von Wirbelkörpern vor. Differentialdiagnostisch abzugrenzen sind Frakturen als Folge einer einmaligen direkten (z. B. Schlag) oder indirekten (z. B. Zerrung) Gewalteinwirkung, pseudarthrotische Spaltbildungen, seltener Frakturen infolge von Entzündungen, Tumoren u. a.

III. Hinweise für die ärztliche Beurteilung

Die Diagnosestellung stützt sich auf die ausführlich zu erhebende Anamnese, insbesondere Arbeitsanamnese. Die Behandlungsdauer eines Abrißbruches beträgt in der Regel wenige Wochen. Die Heilung erfolgt meist bindegewebig. Spätschäden sind im allgemeinen nicht zu erwarten.
 
Merkblatt zur Berufskrankheit Nummer 21071

Quelle: 1 Universität Rostock - Medizinische Fakultät
Institut für Präventivmedizin

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