Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können
Eine häufig gemeldete Berufskrankheit ist die Kontaktallergie der Haut. 90 % aller Berufsdermatosen bzw. beruflichen Hauterkrankungen treten als Kontaktekzem auf. Dabei scheint es mehr den Gutachter zu verwundern als den Berufskrankheitssachbearbeiter, daß allergisch auf Arbeitsstoffe erst recht derjenige reagiert, der vom Hauttypus her gesehen von vorn herein anfällig ist.
Fall: Auszubildende im Friseurhandwerk zeigt erste Zeichen einer Kontaktallergie.
Muß die werdende Friseuse die gefährdende Tätigkeit aufgeben, so mag die Kontaktallergie noch nicht schwer oder wiederholt rückfällig sein und deshalb noch kein Anspruch auf Verletztenrente bestehen.
Tip: Beantragen Sie als Betroffene aber in jedem Fall Berufshilfemaßnahmen bei der Berufsge-nossenschaft und Übergangsleistungen nach § 3 der Berufskrankheitenverordnung.
Die Berufsgenossenschaft ist nämlich bereits im Vorfeld der Entstehung einer Berufskrankheit aus Gründen der Berufskrankheitsverhütung eintrittspflichtig, § 3 Abs. 1 der Berufskrankheitenverordnung. Gefährdet können Krankenschwestern sein, die eine Formaldehydallergie entwickeln, Zahnarzthelferinnen, die auf Handschuh und Werkzeug allergisch reagieren, Arbeiter im Umgang mit Ölen. Die Verletztenrente hängt einmal davon ab, wie stark die Hauterscheinungen sind, leicht, mittel oder schwer. Zum anderen wirkt sich auf die MdE aus, ob der schädigende Berufsstoff wenig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. weit verbreitet oder sehr weit in der Arbeitswelt verbreitet ist. In der Praxis der Berufsgenossenschaften ist eine MdE-Tabelle gebräuchlich, in welcher dann abgestuft wird in geringgradige Auswirkungen der Allergie, in mittelgradige oder schwerwiegende Auswirkungen. Die Rentensätze bei anerkannten beruflichen Hauterkrankungen mögen in den Rentenfällen im Schnitt bei 30 % MdE liegen.
Hinweis: In der Fachliteratur wird darauf hingewiesen, daß beruflich Hautkranke ihr Leiden auch vor Begutachtungen in einem Maße beeinflussen könnten, wie es bei anderen Erkrankungen kaum der Fall ist.
Nach der Rechtsprechung soll es überdies keine die Entziehung der Rente rechtfertigende Änderung sein, wenn der Betroffene altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Nimmt ein Hautkranker, der die Rente von der Berufsgenossenschaft bezieht, die gefährdende Tätigkeit wieder auf, droht der Verlust der Berufsgenossenschaftsrente. Verlassen Sie sich nicht auf den Fortbestand Ihrer Verletztenrente bei einer beruflichen Hauterkrankung, wenn Sie Ihre Zukunft planen. Kontaktallergien ebben ab, wenn der Kontakt zu den Berufsstoffen aufhört. Deshalb sind die Übergangsleistungen umso wichtiger, d.h. der Ausgleich des Verdienstausfalls für die ersten 5 Jahre nach Tätigkeitsaufgabe. Diese Übergangsleistungen sind neben der Verletztenrente zu gewähren. Bedingt aber die Berufsallergie, daß Sie nunmehr in mittelbarer Folge dessen auf Kontakte im Privatbereich allergisch reagieren, muß dies bei der MdE-Festsetzung Berücksichtigung finden.
Statistik:
Jährlich werden gut 20.000 Verdachtsfälle einer beruflichen Hauterkrankung gemeldet. Im Jahresschnitt werden jährlich ca. 700 berufliche Hauterkrankungen neu berentet.
Vorsicht: Die Dunkelziffer bleibt offen, in welchen Fällen einer Berufsgenossenschaft die berufliche Hautallergie gemeldet wird, die Berufsgenossenschaft aber gleichwohl nichts veranlaßt.
Der Betroffene sucht sich gegebenenfalls selbst eine neue Arbeit oder geht in Umschulung, ohne von seinen Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft zu wissen und ohne zu ahnen, daß der Berufshelfer der Berufsgenossenschaft hier tätig werden muß.
Berufskrankheit Nr. 5101
Merkblatt zu BK Nr. 5101
(Bek. des BMA v. 23. 4. 1996, BArbB1 6/1996, 22).
I. Vorkommen und Gefahrenquellen
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen können bei zahlreichen beruflichen Tätigkeiten auftreten. Auf die wichtigsten wird im Anhang verwiesen.
Eine Gefährdung kann gegeben sein bei:
1. Feuchtarbeit, die einen erheblichen Teil der Arbeitszeit einnimmt und bei der die Haut nicht durch persönliche Schutzausrüstung geschützt werden kann, besonders bei zusätzlicher mechanischer und chemischer Einwirkung.
Erfahrungsgemäß sind dabei Tätigkeiten als hautgefährdend anzusehen, bei denen die Beschäftigten
- regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu (Hautkontakt mit flüssigen wäßrigen und nicht-wäßrigen Medien) ausführen oder
- einen entsprechenden Zeitraum feuchtigkeitsdichte Handschuhe (Okklusion) tragen oder häufig bzw. intensiv ihre Hände reinigen müssen, wobei häufig mit etwa 20 x pro Tag angesetzt werden kann; entsprechend weniger, wenn aggressive Reinigungsmaßnahmen zur Anwendung kommen.
2. Hautkontakt mit chemischen Substanzen mit irritativer bzw. allergener Potenz, z. B. mit
- Metallionen (z. B. von Chrom, Nickel, Kobalt),
- alkalischen Flüssigkeiten (z. B. wassergemischten Kühlschmiermitteln, Reinigungslösungen),
- Detergentien (waschaktiven Substanzen),
- Desinfektionsmitteln (z. B. Formaldehyd, Flutaraldehyd, Benzalkoniumchlorid),
- Bioziden (z. B. Chlormethylisothiazolon, Formaldehydabspalter),
- Lösemitteln (z. B. aliphatischen und aromatischen Kohlenwasserstoffen, hochsiedenden Mineralölfraktionen, Nitroverdünnungen, Terpentinölen und Terpentinersatzpräparaten),
- einigen Kunststoffmono- und -oligomeren und ihren Härtern (z. B. Epoxid- und Acrylatharzsystemen, Aminhärtern),
- Friseurchemikalien (z. B. Glycerylmonothioglykolat, p-Phenylendiamin),
- Lötsubstanzen (Kolophonium),
- Gummihilfsstoffen (z. B. Thiurame, Carbamate),
- parasubstituierten aromatischen Aminen (p-Phenylendiamin, Gummichemikalien, Farbstoffen, Farbentwicklern).
Auch natürliche Stoffe können eine Gefahrenquelle sein, wie z. B. Naturlatex, Mehle, Pflanzenbestandteile, Hölzer, Tierhaare, Tierschuppen (sowie andere tierische Proteine).
3. Einwirkung von physikalischen Faktoren, wie z. B. von Mineralfasern, Schnitthaaren bei Friseuren, aktinisehen (Ultraviolettstrahlung) und evtl. thermischen Reizen (Hitze und Kälte) sowie Mikrotraumen durch Metall- oder Glasteilchen.
4. Einwirkung von hautpathogenen Keimen (Pilze u. a.), die saprophytär vorhanden oder direkt übertragen und infolge günstigen Milieus (Feuchtigkeit, Wärme) in Wachstum und Ausbreitung gefördert werden.
Besonders gefährdet sind die im Anhang aufgeführten Berufsgruppen.
II. Aufnahme und Wirkungsweise
Beruflich bedingte Hauterkrankungen werden in der Regel verursacht durch äußere (exogene) Einwirkung schädigender Flüssigkeiten, fester Stoffe, Stäube, Dämpfe u. a. Vorwiegend sind die den schädigenden Faktoren unmittelbar ausgesetzten Körperstellen betroffen. Ausbreitung auf andere Körperteile und Ausbreitung auf den gesamten Körper (Generalisation) sind möglich.
Häufig entstehen diese Hauterkrankungen erst durch das Zusammenwirken verschiedener Einflüsse, auch durch die Anwendung unzweckmäßiger Hautreinigungsmittel und durch mangelnden Hautschutz oder mangelnde Hautpflege.
III. Krankheitsbild und Diagnose
Krankheitsbild und Verlauf hängen von Art, Menge und Einwirkungsdauer der schädigenden Faktoren sowie der individuell unterschiedlichen Reaktionsweise ab. Beruflich bedingte Hauterkrankungen können sich an der Haut, den Konjunktiven und den Hautanhangsgebilden (Haare, Nägel, Schweiß- und Talgdrüsen) manifestieren. Am häufigsten treten subtoxisch-kumulative und allergische Kontaktekzeme auf. Das subtoxisch-kumulative Ekzem (Synonyme: degenerativ toxisches Kontaktekzem oder sog. Abnutzungsdermatose) kann durch fakultativ hautschädigend wirkende Arbeitsstoffe in Abhängigkeit von der Konzentration und Kontaktzeit verursacht werden. Durch den langandauernden oder wiederholten direkten Hautkontakt zu diesen Substanzen kommt es zu einer Störung der epidermalen Hautbarriere und nachfolgend zu einer Entzündung der Haut, die klinisch und histologisch als Ekzem imponiert. Klinisch sichtbare Zeichen können Rötung, Schuppung, Bläschen, Papeln, Pusteln, Nässen (Exsudation) und Exkoriationen sein. In chronischen Fällen kann es zu Rhagadenbildung, Lichenifikation und Hyperkeratosen kommen. Meist bestehen Juckreiz und Brennen. In der Regel ist das subtoxisch-kumulative Kontaktekzem an Körperstellen, die mit dem Arbeitsstoff unmittelbar in Berührung kommen, z. B. an den Händen (häufig Handrücken), lokalisiert. Auf vorgeschädigter Haut – oder bei potenten Allergenen auch auf intakter Haut – kann es nach erfolgter Sensibilisierung zu allergischen Kontaktekzemen kommen. Eine Allergie ist eine spezifische immunologische Reaktion des Organismus auf von außen einwirkende Stoffe, die durch wiederholten Kontakt mit diesen Stoffen erworben wurde. Der Vorgang der Reaktionsveränderung wird als Sensibilisierung bezeichnet. Allergien treten nur bei einem Teil der Exponierten auf. Dem allergischen Kontaktekzem liegt meist eine Allergie vom Spättyp (Typ-IV-Sensibilisierung), in seltenen Fällen auch eine Allergie vom Soforttyp (Typ-ISensibilisierung) zugrunde.
Eine Allergie vom verzögerten Typ wird in der Regel durch wiederholten Hautkontakt mit Kontaktallergenen verursacht. Stoffe, die durch Hautkontakt sensibilisieren (Kontaktallergene), sind überwiegend niedermolekulare Stoffe (z. B. Metallionen, Amine, Kunststoffmonomere u. a.), die nach Sensibilisierung bei erneutem Hautkonakt zeitlich verzögert (nach mehreren Stunden bis Tagen) zu Kontaktekzemen am Einwirkungsort, gelegentlich mit Streureaktionen an anderen Körperstellen, führen. Lichtsensibilisierende Stoffe (sog. Photoallergene) sind Stoffe, die in Verbindung mit Lichtexposition zur Sensibilisierung führen können. Berufsdermatologisch bedeutsam sind photosensibilisierende Substanzen wie Olaquindox, Phenothiazinderivate, Tetrazykline, u. a. Davon zu unterscheiden sind phototoxische Reaktionen, die z. B. durch Teerprodukte oder Pflanzeninhaltsstoffe (z. B. Furocomarine) verursacht werden können. Bei der phototoxischen Reaktion werden diese Substanzen unter Einwirkung von UV-Licht direkt zu entzündungslösenden Substanzen verändert. Die klinischen Erscheinungsbilder der unterschiedlichen Ekzemformen können sehr variabel sein, so daß ein allergisches von einem subtoxisch-kumulativen Kontaktekzem weder klinisch noch histologisch zu unterscheiden sein kann. Das allergische Ekzem neigt zu Streureaktionen. Neben unmittelbarem ist auch an aerogenen Kontakt zu denken, insbesondere wenn das Kontaktallergen als Staub, Gas, Dampf oder Tröpfchen-Aerosol vorliegt und über die Luft auf die Haut einwirkt.
Allergien vom Soforttyp (z. B. durch Protein, Naturlatex) können an der Haut zu umschriebenen oder generalisierten Hautreaktionen wie Schwellung, Rötung, Quaddeln und/ oder Juckreiz (Kontakturtikaria, Proteindermatitis) führen.
Die anfangs gegen einen einzelnen bestimmten Arbeitsstoff gerichtete Überempfindlichkeit (Monovalenz) kann sich im weiteren Verlauf gegen die verschiedensten Substanzen (Polyvalenz) richten. Auch kann im Sinne eines sogenannten Zweiphasenekzems auf dem Boden eines subtoxischkumulativen Kontaktekzems ein allergisches Kontaktekzem entstehen. Beide Ekzemtypen zeigen bei Wegfall der Exposition meist Besserung (am Wochenende) bzw. Abheilung (bei längerer Arbeitskarenz wie Urlaub, Arbeitsunfähigkeit), bei erneutem Kontakt kommt es häufig zu einem Rezidiv des Ekzems. Neben der allergischen Reaktion, die durch den Nachweis von spezifischem IgE bestätigt werden kann, gibt es auch nichtimmunologische Reaktionen. Hautuntersuchungen (Epikutan-, Prick- und Intrakutantestungen), die für die Klärung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Schadstoff und Ekzem von Bedeutung sein können, sind in der Regel vorzunehmen. Sie sind nur unter Berücksichtigung des Gesamtbefundes zu bewerten.
Eine atopische Hautdiathese, d. h.dieNeigung,anderHaut ein atopisches Ekzem zu entwickeln, ist ein wichtiger konstitutioneller Kofaktor bei der Entstehung und Unterhaltung der o. g. Kontaktekzeme. So sind Personen mit atopischer Hautdiathese insbesondere bei beruflicher Feuchtarbeit (sowie möglicherweise auch bei Staubexposition) gefährdet, Kontaktekzeme zu entwickeln. Unter Atopie versteht man die genetisch determinierte Bereitschaft, gegen Substanzen der Umwelt Überempfindlichkeitsreaktionen zu entwicklen. Diese können sich klinisch im Bereich der Atemwege als allergische Rhinitis (Rhinopathie) und/oder als allergisch verursachte obstruktive Atemwegserkrankung (BK-Nr. 4301 Anlage 1 BeKV) manifestieren, am Zielorgan Haut als Ekzem mit typischen Prädilektionsstellen und charakteristischem Verlauf, wobei wahrscheinlich als ursächlich ein Zusammenspiel zwischen endogenen (anlagebedingten) und exogenen (äußeren) Faktoren anzunehmen ist. Ein konstitutionelles Ekzem kann sich durch berufliche Einwirkungen vorübergehend oder richtungsweisend verschlimmern. Die beruflich verursachte Akne ist selten geworden. Sie tritt hauptsächlich bei Arbeiten mit technischen Ölen und Fetten, Teer, Teerölen, Pech und bestimmten Halogenkohlenwasserstoffen (z. B. polyhalogenierte Biphenyle, Chlornaphthaline) auf. Gegenüber der sogenannten juvenilen Akne ist ihre Lokalisation besonders zu beachten. Die Ölakne findet sich meist an unbedeckten oder bei öldurchtränkter Kleidung auch an bedeckten Körperstellen (z. B. am Oberschenkel).
Außerberuflich verursachte und anlagebedingte Hautkrankheiten können durch berufliche Faktoren ungünstig beeinflußt oder verschlimmert werden (z. B. Pilzinfektionen in feuchtem Milieu bei ungeeigneter Arbeitskleidung, Psoriasis vulgaris bei mechanischer Belastung).
IV. Weitere Hinweise
Die“ Schwere“ der Erkrankung wird aufgrund der klinischen Symptomatik nach Morphe und Beschwerdebild, Ausdehnung, Verlauf und Dauer der Erkrankung und aufgrund der Ausprägung der beruflich verursachten Allergien beurteilt. Auch eine klinisch leichte Hauterkrankung kann allein wegen ihrer Dauer als schwer einzustufen sein, wenn ununterbrochene Behandlungsbedürftigkeit von sechs und mehr Monaten gegeben ist. „Wiederholt rückfällig“ ist die Erkrankung dann, wenn mindestens drei Krankheitsschübe, d. h. Ersterkrankung und zwei Rückfälle, vorliegen. Rückfall setzt eine weitgehende Besserung oder Abheilung des vorangegangenen Krankheitsschubes sowie den Zusammenhang mit der Ersterkrankungvoraus, wenn der Erkrankte zwischenzeitlich beruflich wieder tätig gewesen ist. Der Verdacht auf das Vorliegen einer beruflich verursachten Hauterkrankung ist auch dann anzuzeigen, wenn die gefährdende Tätigkeit noch nicht aufgegeben worden ist. Wenn die Voraussetzungen der Nr. 5101 Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung nicht gegeben sind, ist jeweils zu prüfen, ob die vorliegende Hauterkrankung zum Krankheitsbild anderer Berufskrankheiten gehört. Bei Hautkrebs vergleiche BK-Nr. 5102. Bei Hautinfektionen sind die BK-Nr. 3101, 3102 (z. B. tiefe Trichophytie) und 3104, beiHautkrankheiten, wenn sie als Erscheinung einer Allgemeinerkrankung durch Aufnahme des schädigenden Stoffes in den Körper verursacht werden, die BK-Nrn. 1101 bis 1110, 1201 und 1202, 1303 bis 1309 und 1315 in Betracht zu ziehen. Auf die BK-Nr. 2402 (Einwirkung durch ionisierende Strahlen) wird hingewiesen.
V. Literatur
- Adams, R. M.: Occupational Skin Diseases. 2nd Edition, W. B. Saunders, Philadelphia London Toronto (1990)
- Diepgen, T. L., Fartasch, M., Hornstein, 0. P..- Kriterien zur Beurteilung der atopischen Hautdiathese. Dermatosen 39: 79-83 (1991)
- Diepgen, T. L.:Die atopische Hautdiathese. Gentner, Stuttgart (1991)
- Diepgen, T. L., Schmidt, A., Schmidt, M., Fartasch, M.: Berufsekzeme und Berufskrankheitsverfahren – epidemiologische Aspekte. Allergologie 17: 84-89 (1994)
- Elsner, P., Maibach, H.: Irritant Dermatitis: New clinical and experimental aspects. Karger, Basel (1995)
- Fartasch, M., Schmidt, A., Diepgen, T. L.: Die „Schwere“ der Hauterkrankung nach BeKV 5101 in der gutachtlichen Beurteilung. Dermatosen 41: 242-245 (1993)
- Kühl, M., Klaschka, F.: Berufsdermatosen. Urban & Schwarzenberg, München Wien Baltimore (1990)
- Menné, T., Maibach, H. I.: Hand Exzema. CRC Press Boca Raton Ann Harbor, London Tokyo (1993)
- Rycroft, R. J. G., Menné, T., Frosch, P. J.: Textbook of Contact Dermatitis. 2nd Edition, Springer, Berlin Heidelberg New York (1995)
- Smit, H. A., Burdorf, A., Coenraads, P. J.: The prevalence of hand dermatitis in different occupations. Int. J. Epidemiol. 22: 288-293 (1993).
Anhang
Berufe mit deutlich erhöhtem Erkrankungsrisiko für Kontaktekzeme. Die meisten dieser Berufsgruppen sind häufig mit Feuchtarbeit verbunden.
Tätigkeiten Einwirkungen wichtige Allergene und chemisch irritative Substanzen
Friseure Dauerwellmittel Ester und Salze der Thioglykolsäure, Fixiermittel
Haarfarben p-Phenylendiamin, p-Toluolendiamin u. a. Färbemittel, Resorcin, Parabene
Blondiermittel Persulfate
Haarwaschmittel Konservierungsstoffe, Duftstoffe, Pflanzenextrakte, Cocamidopropylbetain u. a. Emulgatoren und waschaktive Substanzen
Gummihandschuhe Acceleratoren 1) , Naturlatex
Bäcker, Konditoren Teige Weizen-, Roggen-, Sojamehl, Amylase
Aromen und Gewürze Vanille, Bittermandel, Anis, Orangenschalenextrakt, Zimt u. a.
Konservierungsmittel und Antioxydantien Benzoesäure, Sorbinsäure, Oktyl-, Propyl-, Dodecylgallat
Reinigungsmittel Desinfektions- und Konservierungsstoffe, waschaktive Substanzen
Galvaniseure galvanische Bäder Nickel-, Chrom-2), Kobaltverbindungen, Säuren, Alkalien
Entfettungsmittel Lösemittel 3)
Gummihandschuhe Acceleratoren 1)
, Naturlatex
Gärtner, Floristen Zierpflanzen Primeln, Chrysanthemen u. a. Asteraceae, Alstroemerien, Tulpenzwiebeln u. a.
Pflanzenschutzmittel Carbamate, Thiurame, Pyrethrum u. a.
Bauarbeiter,
Maurer,
Fliesenleger,
Estrichleger Zement,
Frischbeton,
Kunststoffe (Bi)Chromate 2) der Alkalien, Kobaltverbindungen, unausgehärtete Epoxidharze und Härter, Isocyanate
Metallarbeiter Kühlschmierstoffe (insbesondere wassergemischte) Konservierungsstoffe, (Formaldehydabspalter, Triazine, Isothiazolinone u. a.), Emulgatoren, Korrosionsschutzmittel, Ethanolamine, Tallöl, Mineralöle
Metalle Nickel-, Kobaltverbindungen
Metallkleber Epoxidharze, Acrylate, Härter
Metallreinigungs- und Entfettungsmittel Lösemittel 3)
Kunststoffarbeiter unausgehärtete Kunstharze Epoxidharze und Härter, Acrylate, Kobaltbeschleuniger, Peroxide, Melamin-, Harnstoff-, Phenol-Formaldehydharze, Isocyanate, Phtalate, Lösemittel 3)
Köche, Küchenhilfen Lebensmittel Mehl, Enzyme, Fleisch, Fische, Krustentiere, Gemüse, Gewürze, Konservierungsstoffe, Farbstoffe
Reinigungsmittel Desinfektions- und Konservierungsstoffe (Isothiazolinone, Formaldehyd, Parabene u. a.), waschaktive Substanzen
Gummihandschuhe Acceleratoren 1)
, Naturlatex
Heil- und Pflegeberufe Desinfektionsmittel Formaldehyd, Glutaraldehyd, Quecksilberverbindungen, Chlorkresol, Phenole u. a.
Medikamente Antibiotika, Lokalanästhetika, Phenotiazine (Photoallergene), ätherische Öle
Gummihandschuhe Acceleratoren
1)
, Naturlatex
Zahntechniker Dentalchemikalien unausgehärtete Acrylate und Mischharze, Eugenol, Nickel, Kobalt, Palladium, Amalgam, Säuren
Textilhersteller und -verarbeiter Textilfarben, Beizen, Appreturen, Spezialausrüstungen
Gummifäden
Kleidungszubehör Azofarben, Anthrachinonfarben, Chromverbindungen
2)
, Formaldehydharze, Acrylate, Polyurethane
Acceleratoren
1)
Naturlatex
Nickel, Kobalt
Leder-,
Fellverarbeitung Gerbstoffe
Kleber
Imprägniermittel
Färbemittel
Chromverbindungen
2)
, Tannin,
Säuren, Laugen
Kollophonium, p-tert-Butylphenolformaldehydharz, Lösemittel
3)
Kunstharze
Azofarben u. a.
Holzbearbeiter,
Tischler, Zimmerer Hölzer Palisanderarten, Teak, Makore, Mahagoni, Nadelhölzer u. a.
Klebstoffe Formaldehydharze, Kolophonium, Epoxidharze, Acrylate
Beizen Chromverbindungen
2)
, Azofarbstoffe u. a.
Holzschutzmittel Chromverbindungen
2)
, Insektizide, Fungizide
Maler,
Lackierer,
Anstreicher Farben Kunstharze, Terpentin und -ersatzstoffe, Farbpigmente ((Chrom-2), Kobaltverbindungen u. a.)
Fußbodenleger Klebstoffe Formaldehydharze, Kolophonium, Epoxidharze, Acrylate, Isozyanate
Verdünner Lösemittel
3)
Löter
Elektroniker Lötmittel Kolophonium, Metallchloride, Säuren, Alkohole, Salmiak
Metallkleber Epoxidharze, Actrylate, Härter, Lösemittel
3)
Metalle Nickel, Kobalt, Zinn u. a.
Reinigungsdienste Reinigungsmittel Konservierungssmittel, waschaktive Substanzen (Tenside u Detergenzien)
Desinfektionsmittel Formaldehyd, Glutaraldehyd, Phenole u. a.
Fußbodenpflegemittel Wachse, Terpentinöl oder Ersatzstoffe, Lösemittel
3)
Gummihandschuhe Acceleratoren
1)
, Naturlatex
Fotolaboranten Farbentwickler p-substituierte aromatische Amine (CD 2, 3, 4)
Fotochemikalien Chromverbindungen
2)
Formaldehyd
Gummihandschuhe Acceleratoren
1)
, Naturlatex
Gummihersteller und -verarbeiter Gummichemikalien Naturlatex, Thiurame, Thiocarbamate, Mercaptobenzothiazole, p-substituierte Amine, Kolophonium
Landwirtschaftliche Berufe Futtermittelstäube
Tierhaare, -speichel, -urin
Pflanzenbestandteile
Gummiartikel
Desinfektionsmittel
Melkfett
Pflanzenschutzmittel
Düngemittel Getreide, Medikamente u. a.
Futtermittelzusätze (Olaquindox,
Phenotiazine, Antibiotika)
tierische Proteine
Accelatoren
1)
Formaldehyd, Chloramin u. a.
Osmaron B, Lanolin
1. Thiurame, Thiocarbamate, Mercaptobnzothiazole, Alterungsschutzmittel u. a.
2. Alkalisalze der Chromsäure (Cr VI) sind wahrscheinlich im Gegensatz zu den Salzen des
dreiwertigen Chroms (Cr III), wie dem Sulfat oder Alaun, keine Ekzematogne, penetrieren aber wesentlich
leichter die Haut und werden dort zu dem stark ekzematogenen Cr III reduziert. Deshalb wird die Testung
sowohl bei Chrom-VI-Exponierten (z. B. Maurern) wie auch bei Chrom-III-Exponierten (z. B. Gerbern oder
Galvaniseuren) in der Regel mit Kalium(bi)chromat oder Chromsäureanhydrid (Cr03) durchgeführt.
3. Kohlenwasserstoffe, Halogenkohlenwasserstoffe, Alkohole, Ether, Ketone, Ester und Vertreter
anderer Stoffklassen
Merkblatt zur Berufskrankheit Nummer 51011
Quelle: 1 Universität Rostock – Medizinische Fakultät
Institut für Präventivmedizin